Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Verlagshaus C.H. Beck – dem Online-Dienst der juristischen Informationen „Legalis“ kommentieren die Rechtsanwälte unserer Kanzlei die für die Praxis relevanten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.
Der Beitrag vom 21. Februar 2022 beinhaltet den Kommentar zur Rechtsprechung des Hauptverwaltungsgerichts, in der das Verhältnis zwischen Sanktionsnormen des Strafrechts und des Verwaltungsrechts erörtert und in der Begründung auf zahlreiche frühere Rechtsprechungen in diesem Bereich verwiesen wurde. Die Verhängung einer Strafsanktion schließt die Möglichkeit der Verhängung einer Verwaltungssanktion für vermeintlich dieselbe Handlung nicht aus. Bestrafung unter Hinzuziehung von diesen zwei Haftungsarten ist voneinander unabhängig. Es soll auch hervorgehoben werden, dass die Verwaltungssanktionen in solchen Situationen oft viel strenger als die Strafsanktionen sind. Darüber hinaus hängt die Verwaltungshaftung nicht von einem Verschulden ab, was sie zu einer objektiven Haftung macht.
Der Kommentar für den Online-Dienst der juristischen Informationen „Legalis“ wurde von der Rechtsanwältin Aneta Fornalik verfasst.
Der Beitrag ist unter folgendem Link abrufbar:
https://legalis.pl/odpowiedzialnosc-karna-i-administracyjna-podwojne-karanie-jest-dopuszczalne/
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