Im Zusammenhang damit, dass heute, am 7. Februar 2022, in der medialen Öffentlichkeit eine Information über die Entscheidung des Wojewodschaftsverwaltungsgerichtes in Warszawa in der Rechtssache Baugenehmigung für das Schloss in Stobnica publik gemacht wurde, erklären wir hiermit, dass:
1) Am 12. Januar 2022 in der Rechtssache der Baugenehmigung erließ das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Warschau in einer nichtöffentlichen Sitzung ein Urteil, mit dem es die Entscheidung des Hauptinspektors für die Bauaufsicht aufhob, in der die Nichtigkeit der Baugenehmigung festgestellt wurde, und hob auch die Entscheidung des Organs der ersten Instanz auf.
Das erlassene Urteil ist die Folge der Berücksichtigung einer Klage, die von unserer Kanzlei im Namen eines Investors eingereicht wurde.
Das Urteil hat zur Folge, dass die Bauarbeiten fortgesetzt werden können.
Die Gründe des Urteils sind den Verfahrensbeteiligten nicht bekannt, und wir warten auf die Zustellung des Urteils und dessen Begründung.
Im Namen des Investors wurde diese Rechtssache von dem Rechtsanwalt Krzysztof Topolewski und von der Rechtsanwältin Aneta Fornalik geleitet.
2) Am 29. Dezember 2020 wurde in der Strafsache eine Anklageschrift eingereicht. Dieser Fall wurde an das Oberste Gerichtshof verwiesen, zwecks der Feststellung, welches Gericht für die Entscheidung zuständig ist. Die Verteidiger der Angeklagten: der Rechtsanwalt Paweł Sowisło und die Rechtsanwältin Urszula Nowaczyk stehen auf dem Standpunkt, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift offensichtlich unbegründet und somit nicht durch Beweise gestützt sind.
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