Das Berufungsgericht hat die durch die Alior Bank S.A. abgefasste Berufung gegen das Grundurteil des Wirtschaftsgerichtes zurückgewiesen, und somit die Legitimität der Schadenersatzansprüche bestätigt, die von der Kanzlei im Namen des Käufers der Anlagezertifikaten W Investments gegenüber der Alior Bank S.A. gerichtet wurden.
Über die Entscheidung des Wirtschaftsgerichtes, die den Anspruch des Kunden auf die Entschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zertifikate durch die Bank grundsätzlich als begründet erklärt hat, haben wir auf unserer Homepage am 1. Oktober 2020 und am 14. Dezember 2020 informiert.
Die Bank legte gegen die obige Entscheidung Berufung ein und führte Klagegründe an, sowohl was die tatsächliche, als auch die rechtliche Grundlage der Entscheidung anbetrifft. Das Berufungsgericht teilte die tatsächlichen Feststellungen des Wirtschaftsgerichts, sowie die von dem Wirtschaftsgericht erstellte rechtliche Beurteilung, und hat die Berufung der Bank als unbegründet zurückgewiesen.
In der Konsequenz ist das Grundurteil des Wirtschaftsgerichtes, in dem die Ansprüche des Kunden auf die Entschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf durch die Bank von Anlagezertifikaten FIZAN grundsätzlich als begründet erklärt wurden, rechtskräftig.
Diesen Rechtsfall leiten in der Kanzlei die Rechtsanwälte Paweł Sowisło, Przemysław Przerywacz und Małgorzata Łobocka.
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