Das Bezirksgericht in Poznań hat, nach der Prüfung der von den Rechtsanwälten Jan Dudzik und Joanna Zielińska eingelegten Berufungen, weitere Urteile erlassen. Aufgrund dieser Urteile wurden den ehemaligen – in der Zeit vor 1990 tätigen – Funktionären der uniformierten Dienste die Altersrenten wiedereingeräumt, die ihnen vorher aufgrund des „Dezubekizacja”-Gesetzes vom 2017 vorenthalten wurden.
Diese vorteilhafte Urteile bestätigen den von der Kanzlei vetretenen Standpunkt, dass die finaziellen Repressionen den ehemaligen Funktionären der uniformierten Dienste gegegenüber nur aus dem Grunde, dass sie eine Arbeit zugunsten des Staatsapparats in der Zeit verrichtet haben, die dem Systemwechsel in Polen vorausgegeangen ist, nämlich vor 1990, nicht zulässig seien.
Die durch das Bezirksgericht in Poznań erlassenen Urteile in den oben genannten Rechtsfällen betrafen die Angestellte der mittleren Ebene, die ihre Aufgaben in der Passabteilung und im Archiv ausgeführt haben.
Nach Auffassung des Gerichtes habe der Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in den durch die Mandanten der Kanzlei damals bekleideten Stellen darüber entschieden, dass es keine Gründe für die Annahme gegeben habe, dass sie Tätigkeiten ausführten, die im Sinne des „Dezubekizacja”-Gesetzes eine Voraussetzung für die Senkung der Altersrente gewesen seien.
Somit wurde der Standpunkt der Rechtsanwälte Jan Dudzik und Joanna Zielińska bestätigt, dass die Senkung dieser Leistungen jedes Mal aufgrund aller mit dem Fall zusammenhägenden Umstände geprüft werden soll, insbesondere der individuellen Führung der damaligen Beamten, was den Grundsatz der Verfassung über die Gleichheit und Nicht-Diskriminierung gewährleistet.
Im Falle von ein paar Dutzend weiteren Berufungen, die von der Kanzlei im Namen der Mandanten eingelegt wurden, erwarten wir noch die Entscheidung vor dem Gericht in Poznań und Warszawa.
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