Im Zeitraum vom 22.-26. Februar 2021 haben die Rechtsanwältinnen Urszula Nowaczyk und Joanna Sowisło-Wawrzyniak kostenlose juristische Beratung geleistet. Dies geschah im Rahmen der jährlichen Aktion der Hilfe für Verbrechensopfer; diese Aktion wird seit vielen Jahren durch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft organisiert.
Die diesjährige Aktion, ähnlich wie ihre vorherigen Editionen, ist auf sehr groβes Interesse der Verbrechensopfer gestoβen. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir erneut unentgeltliche Rechtshilfe leisten konnten. Die pro-bono-Tätigkeit unserer Rechtsanwälte ist nämlich das Markenzeichen und fester Bestandteil der Tätigkeit unserer Kanzlei.
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