In den Tagen vom 10-11. September 2020 fand im Hotel 500 in Tarnowo Podgórne das 9. Groβpolnische Informatiker-Konvent statt, an dem vor allem die IT-Spezialisten teilgenommen haben, die die Einheiten des Sektors der öffentlichen Finanzen bedienen. Unsere Kanzlei war ein Partner dieser Veranstaltung.
Eine der RednerInnen war die Rechtsanwältin Aleksandra Urbanowska-Bohun, die einen Vortrag zu folgendem Thema gehalten hat: „Zustellungen und Dokumentierung von Angelegenheiten während der Pandemieund im Falle der Fernarbeit“. Es ist ein höchstbrisantes Thema, weil die Novellierung des Gesetzes vom 2. März 2020 über die besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Prävention und Bekämpfung von COVID-19, und anderer Infektionskrankheiten und der durch sie ausgelösten Krisensituationen (d.h. vom 31. März und vom 18. April) die Vorschriften der Fernarbeit, bzw. der sog. hybriden Zustellungen eingeführt haben, somit also die Möglichkeit der Zustellungen der Einschreibesendungen auf dem elektronischen Wege aufgrund der Bevollmächtigung, die der Polnischen Post zuerteilt wurde, mit dem Ziel der Prävention von COVID-19. Aleksandra Urbanowska-Bohun konzentrierte sich in diesem thematischen Bereich auf die Erörterung der bestehenden Rechtslage, insbesondere auf die Pflichten der Einheiten-Arbeitgeber, bei denen sie durch die IT-Dienste unterstüzt werden müssen. Es geht nämlich um die Gewährleistung solcher Werkzeuge, wie eBox für die Entgegegnahme der hybriden Korrespondenz, Digitalisierung der Dokumente, um die Fernarbeit zu gewährleisten, die Anpassung der Geräte, die die Fernarbeit gewährleisten, sowie die Kenntnis der rechtlichen Risiken, die mit der Benutzung durch die Mitarbeiter der privaten Geräte in der Fernarbeit zusammenhängen.
Wir danken den Organisatoren für die Zusammenarbeit und für die Möglichkeit der aktiven Teilnahme der Expertin aus unserer Kanzlei an dieser Veranstaltung.
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