Mit dem Urteil vom 3. Juli 2020 hat die Landeswiderspruchskammer den Widerspruch des Auftragnehmers abgewiesen, der in dem durch das Józef-Struś-Allgemeine Städtische Krankenhaus mit der Pflege- und Gesundheitseinrichtung SP ZOZ mit dem Sitz in Poznań geleiteten Verfahren über die öffentliche Beschaffung unter dem Namen „Lieferung der geschälten Gemüse für das Józef-Struś-Allgemeine Städtische Krankenhaus in Poznań” eingereicht worden ist.
Die wirkungsvolle Argumentation, die vor der Landeswiderspruchskammer im Laufe des Verfahrens dargestellt wurde, hat die Richtigkeit der durch den Auftraggeber unternommenen Tätigkeiten, sowie die Rechtmäβigkeit der Entscheidung über die Auswahl des günstigsten Angebotes bestätigt, was zur Folge hatte, dass der eingereichte Widerspruch im Ganzen zurückgewiesen und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Den Auftraggeber wurde im Verfahren vor der Landeswiderspruchskammer von der Rechtsanwältin Aleksandra Kot von der Abteilung für Recht des öffentlichen Vergabewesens erfolgreich vertreten.
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