Am 28. Oktober 2019 hat das Bezirksgericht in Poznań, Strafberufungsabteilung IV, ein Urteil erlassen, aufgrund dessen folgende Personen von den ihnen vorgeworfenen Taten freigesprochen worden sind: der Direktor des Straβenbauunternehmens in Poznań, der Direktor der Gemeindestraβenverwaltung, stellvertretender Direktor der Gemeindestraβenverwaltung, und der stellvertretende Direktor für technische Angelegenheiten der Gemeindestraβenverwaltung.
Die Anklage in dieser Rechtssache hat die Rechtsanwaltschaft in Szczecin erhoben.
Die oben genannte Rechtssache hatte einen präzedenzlosen Charakter und war – aufgrund des Gegenstands, der den Angeklagten vorgeworfenen Taten und der von ihnen eingenommenen Stellungnahmen – ein brisantes Thema in den Medien.
Auf der vorläufigen Etappe des Verfahrens sind die Personen, gegen die die Rechtsanwaltschaft Beschuldigungen erhoben hat, einzeln aufgetreten. Der Beitritt der Rechtsanwälte in dem Vorverfahren ermöglichte die Durchführung der effektiven Verteidigung, die mit einem Urteil abgeschlossen worden ist, das alle Angeklagten freigesprochen hat. Im Laufe des Verfahrens war es u.a. notwendig, sich mit mehrbändigen Projekt- und technischen Dokumentationen, mit der Begutachtung des Sachverständigen und mit dem personellen Beweismaterial auseinaderzusetzen. Ferner mussten die entsprechenden Beweisermittlungsanträge fertiggestellt und an die Behörden eingereicht werden.
In dieser Rechtssache sind – auf allen Etappen des Verfahrens – die Rechtsanwältinnen der Kanzlei aufgetreten: Monika Gruszczyńska, Joanna Sowisło – Wawrzyniak, Urszula Nowaczyk, Joanna Kaczmarek – Pawlak, Anna Marciniak und Alicja Kociemba.
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