Vom 16.-18. Mai 2019 fand in Karpacz die XLIV. Generalversammlung des Groβpolnischen Verbandes der Gesundheitseinrichtungen – Arbeitgeber-Organisation [Wielkopolski Związek Zakładów Opieki Zdrowotnej – Organizacja Pracodawców] statt.
An der Versammlung haben die Direktoren der Gesundheitseinrichtungen aus der Woiwodschaft Groβpolen teilgenommen, die Leiter der wichtigsten Organisationseinheiten dieser Einrichtungen, sowie die Rechtsanwälte, die die Rechtsdienstleistungen zugunsten der Organisationseinheiten des Gesundheitswesens erbringen.
Die Versammlung bestand aus zwei Teilen. Im ersten Teil wurden die internen organisatorischen Angelegenheiten des Groβpolnischen Verbandes der Gesundheitseinrichtungen – Arbeitgeber-Organisation diskutiert. Den zweiten (Fortbildungs-)Teil haben die Vertreter unserer Kanzlei geleitet, d.h. der Rechtsanwalt Jacek Słupczyński – Direktor der Abteilung für Informationssicherheit und die Rechtsanwältin Magdalena Cieślińska-Dopierała von der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen. Die Referenten konzentrierten sich auf die Problematik der Cybersicherheit, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das Landessystem zur Cybersicherheit (Dz. U. 2018 Pos. 1560) zusammenhängt. Sie sind auf die Regelungen dieses Gesetzes eingegangen, insbesondere auf die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die auf die Direktoren der Gesundheitseinrichtungen auferlegt werden können, wenn eine medizinische Einrichtung als Betreiber der Dienstleistung mit Schlüsselrolle erkannt wird und eine Entscheidung diesbezüglich vorliegt.
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