Mit dem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Appelationsgericht in Poznań die Appelation des durch den Leiter des Finanzamtes in Piła repräsentierten Fiskus zurückgewiesen. Es handelte sich dabei um die Unwirksamkeitserklärung eines Rechtsgeschäfts. Der Wert des Rechtsstreites belief sich auf 103.108 PLN.
Vor dem Bezirkgericht in Poznań, der XIV Abteilung für Zivilangelegenheiten in Piła, fand das Verfahren auf die Klage des Leiters des Finanzamtes in Piła, bei dem es sich um die Unwirksamkeitserklärung eines Rechtsgeschäfts handelte. Im vorliegenden Rechtsfall beanspruchte die Klägerseite den Schutz in Form einer paulianischen Klage Schutz seiner Ansprüche, die nicht aus einem zivilrechtlichen, sondern aus einem verwaltungsrechtlichen Verhältnis resultierte; die Forderung hatte einen öffentlich-rechtlichen Charakter.
Die Steuerbehörde erlieβ die Entscheidungen, die die Steuerverbindlichkeiten festlegten, und in diesem Verfahren lag die für zivilrechtliche Verhältnisse charakteristische Gleichwertigkeit der Subjekte in Bezug auf diese Verhältnisse und Aquivalenz derer Leistungen nicht vor; sondern es lagen die durch das übergeordnete Prinzip gekennzeichneten Verhältnisse vor, in denen eine Partei als Verwaltungsbehörde auftrat.
Im Laufe des Gerichtsprozesses haben wir wirksam nachgewiesen, dass unser Mandant, der in dieser Rechtssache der Schuldner war, sich dessen nicht bewusst war, dass er zum Nachteil des Gläubigers handelt.
Das Bezirksgericht in Poznań XIV, Abteilung für Zivilangelegenheiten in Piła, wies die Klage des Fiskus zurück, und das Appelationsgericht in Poznań durch Zurückweisung der Appelation des Klägers bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Damit wurde das Verfahren – nach dem über 2,5 Jahre dauernden Prozess – rechtskräftig abgeschlossen.
Auf allen Etappen des Verfahrens wurde unser Mandant (der Schuldner) von der Rechtsanwältinnen Renata Kawula und Anna Marciniak vertreten.
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