„Darlehensvertrag darf nicht zu einer übermäβigen Bereicherung des Darlehensgebers führen – ein Urteil des SN” – ein Beitrag von Rechtsanwältin Aneta Fornalik in der Tageszeitung „Rzeczpospolita”

„Darlehensvertrag darf nicht zu einer übermäβigen Bereicherung des Darlehensgebers führen – ein Urteil des SN” – ein Beitrag von Rechtsanwältin Aneta Fornalik in der Tageszeitung „Rzeczpospolita”

In der online-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita” vom 26. August 2020 wurde der Beitrag von Rechtsanwältin Aneta Fornalik unter dem Titel „Darlehensvertrag darf nicht zu einer übermäβigen Bereicherung des Darlehensgebers führen – ein Urteil des SN” veröffentlicht.

In dem Beitrag wird die Institution der maximalen Zinsen im polnischen Zivilrecht erörtert und deren Bedeutung für den Schutz der Rechte der Konsumenten, insbesondere im Rahmen des Darlehensvertrages.

Das Urteil ist das Ergebnis der Prüfung einer außerordentlichen Beschwerde, die vom Generalstaatsanwalt beim Obersten Gericht eingereicht wurde.

Wir empfehlen die Lektüre des Beitrages, der unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.rp.pl/Umowy/308269999-Umowa-pozyczki-nie-moze-prowadzic-do-nadmiernego-wzbogacenia-sie-pozyczkodawcy—wyrok-SN.html

Indem Sie auf „Ich akzeptiere Cookies“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website-Navigation zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen.

Skip to content