In der online-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita” vom 26. August 2020 wurde der Beitrag von Rechtsanwältin Aneta Fornalik unter dem Titel „Darlehensvertrag darf nicht zu einer übermäβigen Bereicherung des Darlehensgebers führen – ein Urteil des SN” veröffentlicht.
In dem Beitrag wird die Institution der maximalen Zinsen im polnischen Zivilrecht erörtert und deren Bedeutung für den Schutz der Rechte der Konsumenten, insbesondere im Rahmen des Darlehensvertrages.
Das Urteil ist das Ergebnis der Prüfung einer außerordentlichen Beschwerde, die vom Generalstaatsanwalt beim Obersten Gericht eingereicht wurde.
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