Am 15. Dezember 2021 wurde in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna“ (Nr 242/2021) ein Beitrag unter dem Titel „Deckung von Verlusten in SPZOZ und Haftung bei Verletzung der Disziplin der öffentlichen Finanzen“ des Rechtsanwaltes Jacek Sobczak veröffentlicht.
In dem Beitrag präsentiert der Rechtsanwalt Jacek Sobczak seine Stellungnahme zu den Auswirkungen von der eingeführten Änderung der Bestimmungen des Gesetzes vom 15. April 2011 über die medizinische Tätigkeit, nachdem das Urteil des Verfassungsgerichtes am 20. November 2019 (K 4/17) gefällt wurde, infolge dessen Art. 59 Abs. 2 dieses Gesetzes auβer Kraft getreten ist.
Diese Bestimmung ist nämlich in dem Umfang auβer Kraft getreten, in dem sie eine Einheit der kommunalen Selbstverwaltung als Trägerin einer selbstständigen und öffentlichen Gesundheitsschutzeinrichtung(SPZOZ) dazu verpflichtete, den Nettoverlust auszugleichen, der die wirtschaftliche Auswirkung der Einführung allgemeingeltender Bestimmungen ist, die obligatorische finanzielle Auswirkungen für die Tätigkeit dieser Einrichtung verursachen.
Der jetzige Wortlaut dieser Bestimmung führt an die Stelle der Verpflichtung die Möglichkeit des Ausgleiches des Nettoverlustes für das Umsatzjahr der SPZOZ, in einer Höhe, die von dieser Einrichtung nicht gedeckt werden kann, die allerdings nicht höher als die Summe des Nettoverlustes und der Abschreibungskosten ist.
Der Beitrag ist in seinem vollen Umfang in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna“ vom 15. Dezember 2021 (Nr 242) nachzulesen.
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