In einer der renommiertesten Zeitschriften für das öffentliche Auftragswesen, „Monitor Zamówień Publicznych” [Monitor für das öffentliche Auftragswesen], in der November-Ausgabe 2019 (Nr. 10) erschien ein Beitrag des Rechtsanwalts Wojciech Piórkowski – des Direktors der Abteilung für Recht des öffentlichen Vergabewesens – über die behördliche Praxis der Vorladung nach Art. 2 Abs. 2f des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens.
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