Am 26. August 2020 wude in der online-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita” ein Beitrag der Rechtsanwältin Urszula Nowaczyk unter dem Titel „Die Änderungen im Strafgesetzbuch können die Urteile in den Rechtssachen der medizinischen Behandlungsfehler beeinflussen” veröffentlicht.
In dem Beitrag werden die Änderungen der Vorschriften des Strafgesetzbuches erörtert, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit des medizinischen Personals verschärfen, darunter insbesondere die Verantwortlichkeit der Ärzte für die sog. Fehler in der medizinischen Behandlung.
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