Mit groβer Freude teilen wir mit, dass die diesjährige Rechtsanwaltsprüfung von allen Absolventen des Rechtsanwaltsreferendariats in unserer Kanzlei aus den Jahren 2017-2019 erfolgreich abgelegt wurde.
Folgende Absolventinnen werden in Kürze eine Zulassung zur Berufsausübung als Anwalt bekommen:
1. Marta Budzinowska
2. Paulina Kozłowska
3. Oliwia Lewandowska
Somit wird die Gesamtzahl der Absolventen/Innen der Kanzlei, d.h. der Rechtsanwälte / Rechtsberater, die das Referendariat in unserer Kanzlei von den Anfängen ihrer Tätigkeit abgeschlossen haben, auf 85 steigen.
Allen oben genannten Absolventinnen wird ein Angebot unterbreitet werden, die berufliche Karriere in unserer Kanzlei fortzusetzen.
Wir warten noch auf die Ergebnisse der Rechtsberaterexamen, den drei Rechtsberaterreferendare abgelegt haben, die das Referendariat in der Kanzlei in Poznań absolviert haben, und auf das Ergebnis der Rechtsanwaltsprüfung einer Person, die in der Niederlassung der Kanzlei in Warszawa das Rechtsanwaltsreferendariat absolviert hat.
Wir drücken Ihnen allen die Daumen !!!
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