Am 19. Januar 2021 hat das Berufungsgericht in Warszawa, III. Abteilung für Arbeit und Sozialversicherungen, ein Urteil erlassen, aufgrund dessen die Berufung des Direktors des Rentenamtes des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes in Warszawa zurückgewiesen wurde, und dem Beschwerdeführer – ein ehemaliger Funktionär des MSW – wurde der Anspruch auf die Polizeirente in der Höhe vor Inkrafttreten des sog. “Dezubekizacja-Gesetzes” vom Dezember 2016 zuerteilt. Das Berufungsgericht in Warszawa, ähnlich wie das Bezirksgericht, teilte die Argumentation der Kanzlei, laut der die Kürzung der Rentenleistungen der ehemaligen Funktionäre des MSW im Widerspruch zu der Polnischen Verfassung und zu den Normen des internationalen Rechts steht.
Somit hat der Beschwerdeführer – der Funktionär – die Rente zurückgewonnen, und zwar in der ursprünglichen Höhe, die allerdings aufgrund der Vorschriften des sog. “Dezubekizacja-Gesetzes” gekürzt wurde. Es ist eine der ersten rechtskräftigen Entscheidungen, die den ehemaligen Funktionären die Rentenleistungen wieder einräumen.
Der Beschwerdeführer wurde von dem Rechtsanwalt Jan Dudzik, der Rechtsanwältin Joanna Zielińska und von der Rechtsreferendarin Dominika Krzysztofik vertreten.
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