Der Rechtsstreit begann im Jahre 2016, infolge der durch den Direktor des Finanzamtes eingeleiteten Steuerkontrolle bei unserem Mandanten – einem Unternehmer, der eine Handelstätigkeit führt. Im Laufe der Kontrolle wurde seine Marketingstrategie beanstandet, die darauf beruhte, einen Teil der Ware in angebotenen Sätzen für 1 PLN zu verkaufen. Laut der Meinung der Finanzbehörde stellte diese Maβnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dar und hatte die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage zu Folge.
Unser Mandant war mit den Ergebnissen der Kontrolle nicht einverstanden, deshalb wurde in dieser Angelegenheit ein Steuerverfahren eingeleitet, das im Jahre 2018 mit einer unvorteilhaften Entscheidung für den Steuerzahler abgeschlossen wurde. In dieser Entscheidung hat die Finanzbehörde ihren Standpunkt aufrechterhalten, der sich auf die im Zuge der Kontrolle festgestellten Unregelmäβigkeiten bezog. In der Entscheidung des Direktors des Finanzamtes wurde unserem Mandanten eine Zahlungsverpflichtung bezüglich der Mehrwertsteuer auferlegt.
Aufgrund des von dem Rechtsanwalt Krzysztof Topolewski eingereichten Widerspruchs hat der Direktor der Finanzverwaltungskammer in Poznań die Entscheidung des erstinstanzlichen Finanzorgans aufgehoben. Die Berufungsbehörde teilte die Argumentation der Kanzlei, dass der Verkauf für ein „symbolischen” 1 PLN nicht im Widerspruch zum Recht steht, wenn der Preis sich mit den ökonomischen Prämissen begründen lässt, die einer Transaktion zugrundeliegen, z.B. wenn er ein Element der Strategie des Steuerzahlers darstellt, die zur Stärkung seiner Marktposition und zur Erhöhung des Verkaufsvolumens führen soll.
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