Am 29. Juni 2021 wurde in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna“ der Beitrag des Rechtsanwaltes Jacek Sobczak unter dem Titel“ „Welches Gericht wird die Entscheidungen des Polnischen Entwicklungsfonds kontrollieren? Die Unternehmer warten auf eine endgültige Entscheidung” veröffentlicht.
Kann man die Ablehnung der finanziellen Subvention durch den Polnischen Entwicklungsfonds beim Verwaltungsgericht anfechten?
In der letzten Zeit wurde viel über die Unternehmer und Branchen diskutiert, die dazu entschlossen sind, Ihre Rechte durch eine Zivilklage im Zusammenhang mit der Nichtgewährung einer finanziellen Subvention im Rahmen des Finanzschirms des Polnischen Entwicklungsfonds geltend zu machen. In diesem Zusammenhang erscheint eine Frage, ob der Unternehmer in solcher Situation Anspruch darauf hat, eine Beschwerde an das Woiwodschaftliche Verwaltungsgericht einzureichen?
Der vorliegende Beitrag erörtert die voneinander abweichende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die von der Möglichkeit der Einreichung der Beschwerde bis zur Unzulässigkeit des Gerichtsweges reicht.
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