Im Jahr 2022 setzen wir die Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. Beck – mit dem Dienst der juristischen Informationen „Legalis“ fort. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kommentieren die Anwälte unserer Kanzlei die für die Praxis relevanten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.
Die Beiträge im Modul des Online-Dienstes: IUS.FOCUS-PRAWO ADMINISTRACYJNE (IUS.FOCUS-VERWALTUNGSRECHT) sind der Redaktion ausschlieβlich durch unsere Kanzlei anvertraut worden. Diese Tatsache erachten wir als einen Ausdruck der umfangreichen Erfahrung der Kanzlei im Bereich des Verwaltungsrechts und Verwaltungsverfahrens. Die Möglichkeit, die laufende Rechtsprechung der Gerichte im Rahmen IUS.FOCUS zu kommentieren, ist grundsätzlich an die gröβten Anwaltskanzleien im Land gerichtet.
Ein Teil der bearbeiteten Beiträge wird an die interessierten Leser in Form von Newslettern gelangen, die durch den Verlag verschickt werden.
Folgende Beiträge wurden in diesem Monat in „Legalis“ veröffentlicht:
1. „Rechtsgrundlage für das Fahrzeug und gesamtschuldnerische Haftung für die Kosten seiner Beseitigung“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Jacek Krystek
2. „Die Art und Weise der Formulierung von Prozesseinreden in der Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aleksandra Urbanowska-Bohun
Darüber hinaus wurden in dem Online-Dienst folgende Beiträge veröffentlicht:
1. „10 Jahre für die Aufhebung einer Entscheidung, die rechtswidrig getroffen wurde“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Krzysztof Topolewski
2. „Die Partei in einem Verwaltungsverfahren kann bei der Behörde eine Kopie der Akte anfordern“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
3. „Überzeugungsprinzip bei der Verweigerung des Einvernehmens bezüglich der Bebauungsbedingungen“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
4. „Was entscheidet darüber, dass eine Substanz oder ein Gegenstand als Abfall eingestuft wird?“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Krzysztof Topolewski
5. „Der Erbschaftserwerber kann in einem Verwaltungsverfahren die Rückgabe der Immobilie verlangen“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
6. „Wie soll die Frist für den Verzicht auf die Beschwerde berechnet werden?“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
7. „Der objektive Charakter der verwaltungsmäβigen Haftung bedeutet keine absolute Haftung“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Jacek Krystek
8. „Missbrauch des Rechts auf öffentliche Information“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Krzysztof Topolewski
9. „Abschluss des Verwaltungsverfahrens und die Klage wegen der Verzögerung“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
10. „Verpflichtung, die Partei über die Möglichkeit des Erlasses einer Entscheidung zu informieren“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Krzysztof Topolewski
11. „Wirksame Einlegung eines Einspruchs gegen eine Entscheidung vor deren Zustellung“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
12. „Die Belegung einer Fahrspur im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung bedarf keiner Genehmigung“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
13. „Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs und Finanzkorrektur in Bezug auf den gewährten Zuschuss“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Krzysztof Topolewski
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