Ein fünfjähriger Prozess, der im Auftrag unseres Mandanten (Kläger) – einer Gesellschaft, die Verwalter der Bahninfrastruktur in Polen ist, durchgeführt wurde, ist vor dem Berufungsgericht erfolgreich abgeschlossen worden. Das Berufungsgericht in Łódź hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen – dies führte zum Erwachsen des Urteils des Gerichts der Ersten Instanz in Rechtskraft, das von der beklagten Gesellschaft, die sich mit der Bahnbeförderung beschäftigt, sowie von dem Versicherer dieser Gesellschaft zugunsten unseres Mandanten den Betrag in Höhe von 1.297.830,97 PLN zuerkannt hat.
Im Rechtsstreit zwischen den Parteien ging es um den Schadensersatz für die beschädigte Bahninfrastruktur. Trotz der Tatsache, dass der Beklagte den Standpunkt vertrat, dass er keine Haftung trägt, und dass der Anspruch an einen Dritten gerichtet werden soll, stand nach Auffassung des Gerichts auβer Zweifel, dass der Beklagte als unmittelbarer Fremdbesitzer, d.h. Pächter des mechanischen Schienenverkehrsmittels, die Schadenshaftung in diesem Fall trägt. Die Grundlage für die Haftung des Versicherers war der Versicherungsvertrag, der mit dem beklagten Pächter abgeschlossen worden ist.
Das durchgeführte Beweisverfahren, darunter unter anderem drei von einem Team der Sachverständigen erstellten Gutachten, bestätigte die Angemessenheit und die Höhe des zuerkannten Schadensersatzes.
Dieser Rechtsfall wurde von der Rechtsanwältin Anna Marciniak und dem Rechtsanwalt Przemysław Przerywacz betreut.
Indem Sie auf „Ich akzeptiere Cookies“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website-Navigation zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen.