Das Bezirksgericht in Poznań hat im Juni dieses Jahres das Urteil des Gerichtes der Ersten Instanz, das eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen hat, aufgehoben und den Rechtsfall zur erneuten Prüfung auf Begehung einer Straftat weitergeleitet, die im Abschnitt des Strafgesetzbuches Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Sittlichkeit typisiert wurde. Somit hat der Rechtsanwalt Maciej Robaszyński erneut eine hohe Wirksamkeit der Prozesseinreden in der für unseren Mandanten abgefassten Berufung bestätigt.
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