In der Beilage „Samorząd in Administacja” (Nr 109/2021) der Tagezeitung „Dziennik Gazeta Prawna” wurde der Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik unter dem Titel „Wann kann man eine Baugenehmigung für nichtig erklären?” veröffentlicht.
Der Beitrag betrifft die Problematik der juristischen Mangelhaftigkeit einer Baugenehmigung, die mindestens 5 Jahre vor der Novellierung des Baugesetzes erteilt worden ist, die wiederum am 19. September 2020 in Kraft getreten war und zeitliche Einschränkungen in der Feststellung der Nichtigkeit der Baugenehmigung eingeführt hat.
Die Publikation rekurriert auf die umfangreiche Berufserfahrung der Verfasserin des Beitrages. Sie hat nämlich in unserer Kanzlei zahlreiche Verwaltungsverfahren im Bereich der Bauprozeduren geführt.
Wir laden zur Lektüre ein!
Indem Sie auf „Ich akzeptiere Cookies“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website-Navigation zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen.