„Wann kann man eine Baugenehmigung für nichtig erklären?” – der Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna”

„Wann kann man eine Baugenehmigung für nichtig erklären?” – der Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna”

In der Beilage „Samorząd in Administacja” (Nr 109/2021) der Tagezeitung „Dziennik Gazeta Prawna” wurde der Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik unter dem Titel „Wann kann man eine Baugenehmigung für nichtig erklären?” veröffentlicht.

Der Beitrag betrifft die Problematik der juristischen Mangelhaftigkeit einer Baugenehmigung, die mindestens 5 Jahre vor der Novellierung des Baugesetzes erteilt worden ist, die wiederum am 19. September 2020 in Kraft getreten war und zeitliche Einschränkungen in der Feststellung der Nichtigkeit der Baugenehmigung eingeführt hat.

Die Publikation rekurriert auf die umfangreiche Berufserfahrung der Verfasserin des Beitrages. Sie hat nämlich in unserer Kanzlei zahlreiche Verwaltungsverfahren im Bereich der  Bauprozeduren geführt.  

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