Die Nationale Berufungskammer bestätigte mit dem Urteil vom 10. März 2021 in der Rechtssache Signatur KIO 509/21 die Richtigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, die darin bestand, das von dem Auftragnehmer (Skamex sp. z o.o. sp.j.) eingereichte Angebot abzulehnen. Der Auftragnehmer hat nämlich die Produktproben (Muster) nicht termingerecht eingereicht. Der Auftraggeber hat bei der Erstellung der Spezifikation wesentlicher Vertragsbedingungen den Rechtscharakter der Probe eindeutig bestimmt, indem er festgelegt hat, dass sie den Inhalt des Angebots darstellt und folglich der Ergänzung nach Art. 26 Abs. 3 des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens nicht unterliegt.
Die Berufungskammer hat in dem obengenannten Urteil den Standpunkt vertreten, dass das Infragestellen von der oberen Entscheidung auf der Etappe der Angebotsauswertung als eine verspätete Tätigkeit erachtet werden solle. Darüber hinaus führt das Bestehen des Auftragnehmers auf die Festlegung anderer Grundsätze bei der Analyse und Auswertung seines Angebotes zur Verletzung der grundlegenden Richtlinien, die sich aus dem Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens ergeben.
Das Urteil betraf das öffentliche Vergabeverfahren, das durch das Jözef-Struś-Stadtkrankenhaus mit der Pflege- und Behandlungseinrichtung in Poznań geführt wurde. Es ging um das Vergabeverfahren zur Zulieferung „der persönlichen Schutzausrüstung für medizinisches Personal unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie”.
In dem Berufungsverfahren wurde der Auftraggeber durch den Rechtsanwalt Wojciech Piórkowski vertreten.
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