Das Bezirksgericht in Warszawa räumt dem – vom Rechtsanwalt Jan Dudzik vertetenen – General Henryk Jasik die Altersrente wieder ein

Das Bezirksgericht in Warszawa räumt dem – vom Rechtsanwalt Jan Dudzik vertetenen – General Henryk Jasik die Altersrente wieder ein

Am 5. März 2021 hat das Bezirksgericht in Warszawa, XIII. Abteilung für Arbeit und Sozialversicherungen, ein Urteil erlassen, aufgrund dessen die angefochtene Entscheidung des Direktors des Rentenreferats des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung geändert wurde, und der Anspruch auf die Altersrente, die infolge des „Dezubekizacja”-Gesetzes verringert worden war, in der vor dem 1. Oktober 2017 errechneten Höhe für den General Henryk Jasik wiederhergestellt wurde.

Das Bezirksgericht hat der Argumentation des Rechtsanwaltes Jan Dudzik zugestimmt und u.a. festgestellt, dass eine erneute (nach dem Gesetz vom 2009) Kürzung der Rentenleistungen aufgrund einer weiteren Regelung nicht zulässig sei, die die Aufarbeitung der Vergangenheit zum Ziel hat, und zwar durch die Änderung der Bestimmungen der Funktionsweise des Rentensystems für diejenigen Personen, die in der Zeit der Volksrepublik Polen Dienst geleistet haben. Ferner stellte das Bezirksgericht in Warszawa – unter Anwendung des Beschlusses vom 16. September 2020, III UZP 1/20 des Gremiums von sieben Richtern des Obersten Gerichtes – Kammer für Arbeit und Sozialversicherungen – eindeutig fest, dass der General Henryk Jasik (der Beschwerdeführer) „den Dienst zugunsten des totalitären Staates” nicht geleistet habe.

Das Urteil des Bezirksgerichtes in Warszawa ist eine weitere wichtige Entscheidung in den durch die Kanzlei geführten Berufungsverfahren der ehemaligen Beamten des Ministeriums für innere Angelegenheiten gegen die erneute Berechnung der Altersrentenleistungen; es ist zugleich die erste Entscheidung, die einen Beamten mit dem Dienstgrad General eines zivilen Geheimdienstes betrifft. Der General Henryk Jasik ist einer der Mitbegründer des Geheimdienstes der Dritten Republik Polen, er bekleidete u.a. die Funktion des Direktors im Vorstand des Geheimdienstes im Amt für Staatsschutz. Er war an der Geheimoperation der Evakuierung der CIA-Agenten aus dem Irak im Jahre 1990 beteiligt. Er war Berater des Ministers Andrzej Milczanowski. Im Dezember 1993 wurde er Vize-Chef des Ministeriums für innere Angelegenheiten.

Diese Rechtssache der Wiedereinräumung der Altersrente für den  General Henryk Jasik wurde in den prestigenhaften polnischen Medien vermerkt, unter anderem auf dem Portal Onet.pl am 7. März 2021:

https://www.onet.pl/informacje/onetwiadomosci/dezubekizacja-sad-przywrocil-emeryture-gen-jasikowi-ktory-zaslynal-operacja-samum/77endqz,79cfc278

sowie in der Tageszeitung „Gazeta Wyborcza” vom 8. März 2021:

https://wyborcza.pl/7,75398,26858074,dezubekizacja-sad-przywrocil-emeryture-gen-jasikowi-ktory.html?utm_source=facebook.com&utm_medium=SM&utm_campaign=FB_Gazeta_Wyborcza&fbclid=IwAR3_Bw9MiXrFVmhEP4d2PLj3wdhlfSDDSZl6GfkhDnICjoc5s1yZ3qJ5Qi4

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