Mit dem Urteil vom 27. November 2020 hat das Amtsgericht Poznań – Grunwald und Jeżyce in Poznań zwei Ärzte freigesprochen, die wegen einer Tat nach Art. 160 §3 des Strafgesetzbuches, nämlich eines Behandlungsfehlers in der ärztlichen Kunst angeklagt wurden. Dieser Vorfall, auf den sich die Anklageschrift bezieht, fand am 1. Juli 2012 statt, als der Geschädigte in einem schweren Zustand nach einer Messerstecherei mit einer Verletzung in seinem Brustkorb ins Krankenhaus gelangte. Das Gericht stellte fest, dass die Ärzte alles getan haben, was möglich war, um das Opfer zu retten. Dabei verwies es darauf, dass es nicht soweit kommen darf, dass die Ärzte für die Leistungsunfähigkeit und schlechte Organisation des Gesundheitssystems haften müssten.
Einer der Ärzte wurde von der Rechtsanwältin Joanna Sowisło-Wawrzyniak verteten, die darauf hingewiesen hat, dass der Geschädigte in ein falsches Krankenhaus eingeliefert wurde, das über keine Notaufnahme-Krankenhausabteilung verfügt, und in dem es nicht möglich war, solch einen komplizierten Eingriff der Thorakotomie durchzuführen. Das Gericht teilte die Argumentation des Verteidigers, dass in diesem Fall die einzig richtige Entscheidung vom Arzt getroffen wurde, das Opfer in ein Fachzentrum mit einem Trauma-Zentrum zu transportieren, das über solche Personal- und Geräteressourcen verfügte, um einen solchen operativen Eingriff durchzuführen.
Das Gericht stellte auβerdem fest, dass die Ärzte um das Leben des Patienten unter Extrembedingungen kämpften, da der Patient bei der Einlieferung in das Krankenhaus bereits im Sterben lag. Im Zuge des 5 Jahre andauernden Prozesses in dieser Rechtssache wurden unzählige Beweise erhoben, sowie mehrere Gutachten der sachverständigen Fachärzte und die Zeugenaussagen eingeholt.
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