Mit dem Urteil vom 13. Oktober 2020 hat das Bezirksgericht in Konin 7 Personen zu Freiheitssstrafen wegen Straftaten des Betrugs und der Fälschung der Dokumentation zum Nachteil des Mandanden der Kanzlei – einer groβen auf dem europäischen Markt tätigen Gesellschaft aus der Logistikbranche – verurteilt. Unser Mandant wurde von den Rechtsanwälten Monika Gruszczyńska und Wojciech Wieruszewski vertreten. Der Wert des Schadens wurde vom Gericht auf ca. 1 Mln. PLN hochgerechnet und die Angeklagten wurden zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Unter den Personen, die zur Freiheitsstrafe verurteilt wurden, befanden sich die Mitarbeiter der benachteiligten Gesellschaft (unser Mandant), die für die Beauftragung der Nachauftragnehmer mit dem Transport und der Abrechnung zuständig waren, sowie die mit ihnen kooperierenden Transporteure, denen diese Transportaufträge erteilt wurden. Die Vorgehensweise der Täter bestand darin, dass der Transporteur im Einvernehmen mit einem Mitarbeiter der benachteiligten Gesellschaft (unser Mandant) eine fiktive Mehrwertsteuerrechung ausgestellt hat, die eine Vergütung für nicht beauftragte und nicht ausgeführte Transportdienstleistung beinhaltet hat. Danach haben die Mitarbeiter der benachteiligten Gesellschaft (unser Mandant), die für die Überprüfung der erteilten Aufträge und den eingereichten Mehwertsteuerrechungen zuständig waren, mit ihren Unterschriften bestätigt, dass eine Transportdienstleistung tatsächlich ausgeführt wurde, und reichten solche Rechnung zur Auszahlung ein. Aufgrund der Zusammenarbeit der Mitarbeiter der benachteiligten Gesellschaft (unser Mandant) mit den Transporteuren war es schwierig, diese Machenschaft aufzudecken und zu beweisen.
Die zivilrechtliche Haftung der in dem strafrechtlichen Verfahren verurteilten Personen wurde durch das Bezirksgericht in Konin festgestellt, das mit dem Urteil vom 11. Februar 2019 die angeklagten Transporteure und Mitarbeiter dazu verurteilt hat, die erschlichenen Vergütungen für fiktive Transporte gesamtschuldnerisch an unseren Mandanten zurückzuzahlen.
Die Rechtsanwältin Monika Gruszczyńska hat die benachteiligte Gesellschaft ebenso erfolgreich in den Rechtssachen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vertreten, die von den Mitarbeitern aufgrund der Berufungen von den Diszpilinarkündigungen eingeleitet worden sind.
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