Schulung für die Mitarbeiter der Parkwache des Groβpolnischen Nationalparks über das Verfahren bei den Rechtssachen Ordnungswidrigkeiten

Schulung für die Mitarbeiter der Parkwache des Groβpolnischen Nationalparks über das Verfahren bei den Rechtssachen Ordnungswidrigkeiten

Am 22. Oktober 2020 haben die Rechtsanwältinnen Alicja Kociemba und Aneta Fornalik eine online-Schulung zum Recht über das Verfahren bei den Ordnungswidrigkeiten durchgeführt, an der die Mitarbeiter der Parkwache des Groβpolnischen Nationalparks teilgenommen haben.

Es war der 2. Teil der Schulung über das Ordnungswidrigkeitsrecht, bei dem es unter anderem um die Verstöße gegen den Naturschutz ging; der 1. Teil fand am 1. Oktober 2020 statt.

Es sei daran erinnert, dass der Direktor des Nationalparks das Recht  hat, bei Verstößen gegen den Naturschutz ein Verfahren durchzuführen, an Verfahren vor Gerichten als öffentlicher Ankläger teilzunehmen, und bei Verstößen gegen den Naturschutz gegen Entscheidungen und Urteile dieser Gerichte Berufungen einzulegen. Zur Durchführung dieser Tätigkeiten kann der Direktor des Nationalparks einen Bediensteten der Parkwache bevollmächtigen, der auch befugt ist, ein Mandatsverfahren durchzuführen.

Indem Sie auf „Ich akzeptiere Cookies“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website-Navigation zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen.

Skip to content