Die Tageszeitung „Rzeczpospolita” hat in ihrer online-Ausgabe vom 12. Oktober 2020 auf das Urteil des Obersten Gerichtes vom 7. Oktober 2020 im Fall der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers und der Festlegung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses Bezug genommen. Das Urteil wird eine enorme Bedeutung für die Arbeitnehmer haben, die in der nächsten Zukunft gemäβ der Ankündigung der Regierung ihre Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung verlieren. In diesem Rechtsfall hat unsere Kanzlei in der Person der Rechtsanwältin Magdalena Sobczak den Beklagten, d.h. das Gemeindeamt, vertreten.
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