In dem von dem Mandanten – der Handelsgesellschaft, des Käufers von Anlagezertifikaten eines geschlossenen Investmentfonds (FIZAN) – in die Wege geleiteten Rechtsstreit gegen eine Bank, die die genannten Zertifikate verkaufte, teilte das Wirtschaftsgericht in Poznań den Standpunkt der Kanzlei, und hat ein Zwischenurteil gefällt, in dem die Ansprüche des Klägers auf die Entschädigung für Schäden im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zertifikate prinzipiell als begründet anerkannt wurden.
Bei dieser Rechtssache handelt es sich um den Erwerb durch den Mandanten von Anlagezertifikaten eines geschlossenen Investmentfonds nicht öffentlicher Aktiva in der angeklagten Bank. Dieses Produkt war nicht an seine Investitionsbedürfnisse angepasst, und der alleinige Prozess seiner Distribution durch die angeklagte Bank stand im Wiederspruch zum Interesse des Kunden genau wie zu den allgemein geltenden Rechtsvorschriften.
Auf gerichtlichem Wege macht der Mandant die Zahlung des Gegenwertes des Preises dieser erworbenen Anlagezertifikate geltend, zudem erhöht um die aus diesem Grunde getragenen Kosten, unter Berücksichtigung des Verlustes der Kaufkraft des Geldes ab dem Datum seines Erwerbs. Die Bank war mit dem Standpunkt des Kunden nicht einverstanden, und verwies darauf, dass sich die Grundlagen zu seiner Schadensersatzhaftung nicht erfüllt haben.
Das Wirtschaftsgericht in Poznań teilte den Standpunkt des Kunden, der durch den Rechtsanwalt Paweł Sowisło und den Rechtsanwalt Przemysław Przerywacz vertreten war, und lieβ ein Zwischenurteil ergehen, das somit die Rechtsmäβigkeit der gegen die Bank gerichteten Ansprüche bestätigt.
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