Die Kanzlei war Mitveranstalter und Partner der Konferenz „Öffentliche Aufträge im Gesundheitswesen”

Die Kanzlei war Mitveranstalter und Partner der Konferenz „Öffentliche Aufträge im Gesundheitswesen”

Am 29. September 2020 veranstaltete unsere Kanzlei gemeinsam mit der Monatszeitschrift „Przetargi Publiczne” (Presscom sp. z o.p.) eine Konferenz „ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE IM GESUNDHEITSWESEN”

Die Rechtsanwälte von der Abteilung für Recht des öffentlichen Vergabewesens sind auf die Aspekte eingegangen, die zur Zeit die Zweifel auslösen, was die Praxis bei der Anwendung der Vorschriften des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens betrifft. Es wurden auch die neuen Vorschriften analysiert, die ab dem neuen Jahr in Kraft treten werden. Im Konferenzprogramm wurden insbesondere folgende Themenbereiche berücksichtigt:

  • Beschreibung des Auftragsgegenstandes – Konkurrenzrecht oder Wohl des Patienten – die Wahl der medizinischen Behandlung und das Gesetz Recht des öffentlichn Vergabewesens – Vortrag der Rechtsanwältin Aleksandra Kot,
  • Schätzung der öffentlichen Aufträge in den Einheiten des Gesundheitswesens – Vortrag des Rechtsanwaltes Łukasz Miatkowski,
  • die Bestimmung und Vollstreckung der Vertragsstrafen – Vortrag des Rechtsanwaltes Łukasz Miatkowski,
  • zulässige Änderungen des Vertrages über den öfentlichen Auftrag – der Vortrag des Rechtsanwaltes Grzegorz Józefiak,
  • Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte gemäβ des neues Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens mit besonderer Berücksichtigung der Spezifik der Aufträge im Gesundheitswesen – Vortrag von Andrzej Godoń,
  • Öffentliche Aufträge im Gesundheitswesen (unterhalb der Schwelle und vom Anwendungsbereich des PZP ausgeschlossen, und die Regelungen, die mit COVID-19 zusammenhängen) – Vortrag des Rechtsanwaltes Wojciech Piórkowski,
  • Sicherstellung der Notwendigkeit der Vergabe von zusätzlichen Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen, die einen sukzessiven Charakter haben – Vortrag des Rechtsanwaltes Wojciech Piórkowski.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die zahlreiche Teilnahme an der Konferenz und laden Sie herzlich ein an weiteren, von der Kanzlei mitgetragenden Veranstaltungen teilzunehmen.

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