Für unseren Mandanten, einer renommierten öffentlichen Hochschule, haben wir ein bahnbrechendes, vorteilhaftes Urteil des Wojewodschafts-Verwaltungsgerichtes über das Fehlen der Verbindungen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zwischen der Hochschule und den von ihr gegründeten Subjekten erlangt. Die Entscheidung des Wojewodschafts-Verwaltungsgerichtes stellt einen Wendepunkt in der richtigen Einschätzung der Verbindungen zwischen den verbundenen Subjekten dar.
In der vorliegenden Rechtssache hat der Direktor der Staatlichen Steuerauskunft eine unvorteilhafte individuelle Interpretation verfasst, in der er eingesehen hat, dass die Hochschule, sowohl in Bezug auf die seit 31. Dezember 2018 geltenden Vorschriften des Körperschaftssteuergesetzes, sowie in Bezug auf die seit dem 1. Januar 2019 geltenden Vorschriften, sich an der Verwaltung und Kontrolle der gegründeten Subjekte beteiligt und einen bedeutenden Einfluss auf diese ausübt.
Die oben genannten Umstände sind auseichend, um sie als verbundene Subjekte zu betrachten. Somit hat das Steuerorgan angenommen, dass die Verbindungen zwischen den öffentlichen Subjekten und die durch sie realisierten Geschäfte denselben Verschärfungen wie im Falle der Kapitalgesellschaften unterliegen.
Man muss darauf hinweisen, dass die Konsekquenz des Bestehens von Verbindungen zwischen den Subjekten zur Folge hat, dass eine Dokumentation der Transferpreise erstellt werden muss, mit der bestätigt wird, dass die Subjekte die Marktbedingungen der Transaktion anwenden und die Verbindungen zwecks der Änderung der Besteuerung nicht miβbrauchen.
In der eingereichten Beschwerde hat die Kanzlei auf die Tätigkeit und auf den spezifischen Charakter der Subjekte aufmerksam gemacht, die in der Interpretation erwähnt wurden, ferner hat die Kanzlei die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung der Vorschriften bezüglich der verbundenen Rechtssubjekte hervorgehoben.
Das Wojewodschafts- Verwaltungsgericht stimmte der Argumentation der Steuerberaterin Iwona Jacieczko zu und setzte die individuelle, durch das Steuerorgan verfasste Interpretation auβer Kraft.
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