Unsere Kanzlei, zusammen mit der Monatszeitschrift „Przetargi Publiczne” lädt herzlich alle Träger, die im breit verstandenen Gesudheitswesen tätig sind, und im Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmungen des Rechts des öffentlichen Vergabewesens als „Auftraggeberer” oder „Auftragnehmer” fungieren, zu einer Konferenz ein, die am 26. Mai 2020 in Warszawa stattfindet.
Die Konferenz widmet sich der Besonderheit des Gesundheitssektors im öffentlichen Beschaffungswesen unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes – Recht des öffentlichen Vergabewesens, das demnächst in Kraft tritt.
Das Konferenzprogramm basiert auf der Erörterung der wichtigsten Vorschriften, Interpretationen von Kontrollorganen, bewährten Beispielen und guten Praktiken, unter Berücksichtigung des praktischen Kontextes.
Berücksichtigt werden Aspekte, die die häufigsten Zweifel und Dilemmata in der Arbeit von Personen aufwerfen, die für die Beaufsichtigung und Durchführung der Beschaffung von Dienstleistungen, Arzneimitteln, Ausrüstung und Materialien in Einheiten des Gesundheitssektors verantwortlich sind. Das neue Gesetz – Recht des öffentlichen Vergabewesens und seine Auswirkungen auf die Regeln und Verfahren bei der Vergabe der Aufträge werden ebenfalls erörtert.
Mehr dazu unter folgendem Link: https://oz.przetargipubliczne.pl/
Wie laden Sie zur Teilnahme an der Konferenz ein.
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