Das Oberste Gericht berücksichtigte die von der Kanzlei eingereichte Kassationsklage

Das Oberste Gericht berücksichtigte die von der Kanzlei eingereichte Kassationsklage

Am 28. Januar 2021 hat das Oberste Gericht die Kassationsklage geprüft, die von der Rechtsanwältin Anna Respond eingereicht wurde. Dies erfolgte i Auftrag eines Veteranen-Geschädigten der polnischen Armee,  Teilnehmer des Verfahrens zur Aufteilung vom gemeinsamen Vermögen der Ehegatten, nach der Beendigung der ehelichen Gemeinschaft.

Die Kanzlei als Teilnehmer des durch die Stiftung Stratpoints realisierten Programms „Weterani są wśród nas – Miejsce Przyjazne Weteranom” (http://sowislo.com.pl/aktualnosci/stratpoints-%E2%80%93-nowy-partner-kancelarii.html) hat in dieser Rechtssache dem Veteranen-Geschädigten den rechtlichen Beistand pro bono geleistet.

https://www.stratpoints.eu/2021/02/05/sukces-kancelarii-adwokatow-i-radcow-prawnych-p-j-sowislo-topolewski-sp-k-a/

Mit diesem Urteil berücksichtigte das Oberste Gericht – zum großen Teil – die Klage der Kanzlei, hob das Urteil (die für den Kläger ungünstigen Teile) des Bezirksgerichtes in Jelenia Góra auf, und leitete die Rechtssache zur erneuten Prüfung weiter.

Das oben erwähnte Urteil wurde zu folgendem Sachverhalt gefällt:

Die Ehe der Teilnehmer des Verfahrens wurde im Jahre 2000 geschlossen und dauerte bis zum Jahr 2010.

Innerhalb der Ehezeit war die Antragstellerin die Gesellschafterin von drei Zivilgesellschaften, deren Einkünfte ihre einzige Einnahmequelle darstellten.

Im Rahmen der von ihr geführten Tätigkeit hat die Antragstellerin zusammen mit dem zweiten Gesellschafter einer der Gesellschaften im Jahr 2003 das Dauernutzungsrecht an einem Grundstück erworben.

Sowohl das Gericht der ersten Instanz als auch das Gericht der zweiten Instanz hat angenommen, dass der oben genannte Vermögensbestandteil einen separaten Vermögensbestandteil der Antragstellerin darstellt. Die Gerichte haben auch folgende Angelegenheit – anders als die Anträge des Teilnehmers des Verfahrens (Veteran-Geschädigter) – bewertet: die Zahlung von Einkünften aus den Zivilgesellschaften und die Möglichkeit der Verteilung der der Antragstellerin zuerteilten Rückzahlung in Raten.

Mit den obigen Entscheidungen war der Teilnehmer (Veteran-Geschädigter) des Verfahrens nicht einverstanden, und hat sich entschlossen, die Kassationsklage vor das Oberste Gericht zu bringen.

Aufgrund der Tatsache, dass das Prinzip der Surrogation der Bestandteile des separaten Vermögens der Ehegatten zum Zeitpunkt des Erwerbs des Dauernutzungsrechtes an einem Grundstück im engeren Sinne ausgelegt wurde, hat das Oberste Gericht angenommen, dass der Anteil der Antragstellerin an diesem Nutzungsrecht dem gemeinsamen Vermögen der Eheleute zugewachsen ist.

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