Die Kanzlei hat einen langjährigen Rechtsstreit mit dem Nationalen Gesundheitsfonds der Woiwodschaft Großpolen, mit Sitz in Poznań, erfolgreich beigelegt, in dem die Rechtsanwältin Magdalena Cieślińska – Dopierała eines der größten Krankenhäuser in Poznań vertreten hat. Am 28. Juni 2019 hat das Berufungsgericht in Poznań ein Urteil in dieser Rechtssache gefällt, sodass der Rechtsstreit auf eine für den Mandanten der Kanzlei günstige Weise beigelegt werden konnte.
Es handelte sich um ein in den Jahren 2010-2011 durchgeführtes Kontrollverfahren, in dessen Folge der Nationale Gesundheitsfonds dem Krankenhaus die Erstattung von über 1 Mio. PLN für zu Unrecht gemeldete Leistungen befiehl und aus diesem Grund eine Vertragsstrafe verhängte.
Wichtige Fragen, die von den Gerichten erster und zweiter Instanz und danach vom Obersten Gericht geprüft wurden, waren die Auslegung des Begriffes des Krankenhausaufenthaltes durch das Prisma seiner Dauer und die Legitimität der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen eines Vertrages über Krankenhausbehandlung. Als Ergebnis einer von der Kanzlei eingelegten Kassationsklage hob das Oberste Gericht mit Urteil vom 29. Januar 2016 das Urteil auf und verwies die Rechtssache zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht in Poznań zurück.
Nach einer gründlichen Prüfung des Beweismaterials und nach der Beweisaufnahme durch ein zusätzliches Sachverständigengutachten, hat das Berufungsgericht in Poznań in dem Urteil vom 28. Juni 2019, Aktenzeichen I ACa 454/16, die von der Rechtsanwältin Magdalena Cieślińska – Dopierała und dem Rechtsanwalt Przemysław Przerywacz vorgetragene Rechtsbegründung vollständig geteilt und die Berufung des Klägers in diesem Rechtsfall angenommen.
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