Der General Marian Zacharski erlangt aufgrund des Urteils des Bezirksgerichts in Warschau seine Rente wieder

Der General Marian Zacharski erlangt aufgrund des Urteils des Bezirksgerichts in Warschau seine Rente wieder

Am 1. April 2022 hat das Bezirksgericht in Warschau, XIII. Abteilung für Arbeit und Sozialversicherungen, ein Urteil erlassen, aufgrund dessen der Anspruch des Generals Marian Zacharski auf die Altersrente wiederhergestellt wurde, und zwar in der Höhe vor der Kürzung, die durch den Direktor des Rentenreferats des Ministeriums für Inneres und Verwaltung nach dem „Dezubekizacja”-Gesetz vorgenommen wurde.

Das Bezirksgericht in Warschau stellte eindeutig fest, dass der Dienst des Generals Marian Zacharski in der I. Abteilung des Ministeriums für innere Angelegenheiten (im zivilen Geheimdienst der Volksrepublik Polen) keinen Charakter „des Dienstes zugunsten des totalitären Staates” hatte. Der General Zacharski wurde in dieser Rechtssache von dem Rechtsanwalt Jan Dudzik von der Warschauer Büro der Kanzlei vertreten. Die Gerichtsverhandlung fand online statt und der General nahm daran von seinem Haus im Ausland teil.

Marian Zacharski ist eine Legende im polnischen Geheimdienst und Autor zahlreicher –gröβtenteils – historischen Publikationen. Seine Tätigkeit hat er in den Vereinigten Staaten ausgeführt, und erlangte für den polnischen Geheimdienst unter anderem die modernsten militärische Technologien. Nachdem er im Jahre 1981 durch das FBI verhaftet worden war, wurde er durch das Gericht in Los Angeles zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Jahre 1985 war er eine der Personen, die der Tauschoperation angehörten, die durch die Groβmächte des Kalten Krieges auf der Glienicker Brücke (die sog. „Spionenbrücke“) in Berlin durchgeführt wurde. Nach 1990 bekleidete er die höchsten Funktionen im polnischen Geheimdienst. Im Jahre 1995 wurde er von dem Präsidenten Lech Wałęsa in den Rang eines Brigadegenerals befördert.

Das Urteil des Bezirksgerichtes in Warszawa zugunsten des Generals Zacharski ist eine weitere wichtige Entscheidung in den durch die Kanzlei geführten Berufungsverfahren der ehemaligen Beamten des Ministeriums für innere Angelegenheiten gegen die Entscheidungen des Direktors des Rentenreferats des Ministeriums für Inneres und Verwaltung über die Kürzung der Altersrentenleistungen.

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