Am 30. September 2020 in dem im Namen unseres Mandanten – Käufers von Anlagezertifikaten eines geschlossenen Investmentfonds der nichtöffentlichen Aktiva (FIZAN) – eingeleiteten Rechtsstreit, der gegen die Alior Bank S.A. eingeleitet wurde, die diese Zertifikate verkauft hat, hat das Amtsgericht Poznań – Stare Miasto in Poznań ein Zwischenurteil gefällt, in dem die Ansprüche der Mandanten auf die Entschädigung für Schäden im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anlagezertifikate W Investments durch die Alior Bank S.A. prinzipiell als begründet anerkannt wurden. Darüber haben wir am 1. Oktober 2020 auf unserer Homepage unter „Aktualitäten“ informiert.
Die Kanzlei erhielt bereits eine schriftliche Begründung des oben beschriebenen Urteils. Diese Begründung bestätigt die Richtigkeit der Argumentation, die im Prozess gegen die Bank dargelegt wurde. Das Gericht erkannte u.a., dass der Schaden, für den die angeklagte Bank verantwortlich ist, sich nicht aus einer Wertminderung des erworbenen Produktes unter den Wert, der sich aus der Verwirklichung des Investitionsrisikos ergibt, vor allem aber aus der Verwirklichung des Investitionsrisikos, dem der Kunde nicht zugestimmt hat.
Nach Ansicht des Gerichtes hat der Kunde keinem Risiko zugestimmt, denn das ihm von der angeklagten Bank dargestellte Produkt sicher sein sollte. Ferner kann, nach Auffassung des Gerichtes, die Vorgehensweise der Mitarbeiter der Bank bei der Produktpräsentation nicht als eine zuverlässige Informationvermittlung betrachtet werden, es wurde nämlich der Eindruck erweckt, dass es sich dabei um ein einträgliches Angebot für besondere Kunden handelt, wobei Zeitdruck für die Entscheidungsfindung erzeugt wurde.
Abschlieβend stellte das Gericht fest, dass das Verhalten der angeklagten Bank rechtswidrig ist, außerdem aber auch im Widerspruch zu den Grundsätzen des sozialen Zusammenlebens steht, was die Schadensersatzhaftung rechtfertigt.
Das Amtsgericht Poznań – Stare Miasto in Poznań teilte den Standpunkt des Kunden, der von den Rechtsanwälten Paweł Sowisło und Przemysław Przerywacz vertreten wurde, und hat somit die Rechtsmäβigkeit der gegen die Bank gerichteten Ansprüche bestätigt.
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