Das Berufungsgericht hat die Berufung des Auftragnehmers, dem die Vertragsstrafe angerechnet wurde, zurückgewiesen

Das Berufungsgericht hat die Berufung des Auftragnehmers, dem die Vertragsstrafe angerechnet wurde, zurückgewiesen

Im Zusammenhang mit den zahlreichen Unregelmäβigkeiten hat das Krankenhaus namens Prof. S. T. Dąbrowski SA die Vertragsstrafen zusammengerechnet, und danach von der Vergütung des Auftragnehmers abgezogen; dies erfolgte aufgrund der nicht ordnungsgemäβen Ausführung des Vertrages, dessen Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen zur Vorbereitung und Verteilung von Vollverpflegung der Patienten des Krankenhauses war.

Die Klage wurde durch das Urteil des Bezirksgerichtes in Poznań im Ganzen abgewiesen, und danach wurde die Berufung des Auftragnehmers (Kläger) durch das Berufungsgericht in Poznań mit dem Urteil vom 30. November 2020 in der Rechtssache Aktenzeichen I Aga 166/19 abgewiesen und als unbegründet erachtet.

Das Krankenhaus in Puszczykowo wurde vom Rechtsanwalt Wojciech Piórkowski vertreten.

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