„Die Gewerkschaft kann von einem Arbeitgeber öffentliche Informationen verlangen” – Artikel von Rechtsanwältin Aneta Fornalik für den Onlinedienst für Juristische Informationen „Legalis”

„Die Gewerkschaft kann von einem Arbeitgeber öffentliche Informationen verlangen” – Artikel von Rechtsanwältin Aneta Fornalik für den Onlinedienst für Juristische Informationen „Legalis”

Im Rahmen unserer Kooperation mit dem C.H. Beck Verlag – Online-Dienst für Juristische Informationen „Legalis” kommentieren unsere Anwälte für die Praxis wichtige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

Im Artikel vom 21. März 2022 haben wir das Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Poznań kommentiert, aus dem hervorgeht, dass eine Arbeitnehmerorganisation nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Zugang zu öffentlichen Informationen berechtigt ist, vom Verpflichteten Zugang zu Informationen zu verlangen, die den Charakter von öffentlichen Informationen haben. Das bedeutet, dass die Gewerkschaftsorganisation selbst entscheiden kann, auf welche Weise sie den Zugang zu den Informationen beantragen will. Die Gewerkschaftseigenschaft der Klägerin steht dem Ausschluss der Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über den Zugang zu öffentlichen Informationen nicht entgegen.

Der Kommentar für den Juristischen Informationsdienst „Legalis” wurde von Rechtsanwältin Aneta Fornalik verfasst.

Die Veröffentlichung ist unter dem angegebenen Link zu lesen: https://legalis.pl/zwiazek-zawodowy-moze-zadac-od-pracodawcy-informacji-publicznej/

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