Die Kanzlei als Partner des IV-Kongresses für Raumordnungs- und Raumplanungsrecht

Die Kanzlei als Partner des IV-Kongresses für Raumordnungs- und Raumplanungsrecht

Im Zeitraum vom 18.-19. März 2021 fand der IV-Kongress für Raumordnungs- und Raumplanungsrecht online statt, der durch das Verlagshaus Must Read Media – Quartalzeitschrift Baurecht veranstaltet wurde.

Die Kanzlei fungierte dabei als Partner, und zu den Vortragenden gehörten folgende Vertreter unserer Kanzlei:

1. Die Rechtsanwältin Aneta Fornalik hielt einen Vortrag zum Thema: „Die häufigsten Fehler im Bescheid über Bebauungsbedingungen – die Praxis und Rechtssprechung”.

2. Die Rechtsanwältin Aleksandra Urbanowska-Bohun hielt einen Vortrag zum Thema: „Räumliche Ausgrenzung – eine Übersicht über das Problem”.

Im Kongress standen die aktuellen, praktischen und interessanten Aspekte im Vordergrund, die mit der Raumplanung zusammenhängen, unter anderem: Photovoltaikanlagen, Lichtverschmutzung, Digitalisierung in der Raumplanung, Fehler in den städtebaulichen Plänen.

Wir danken dem Veranstalter des Kongresses für die Einladung und den Teilnehmern für die interessanten Vorträge !

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