Mit groβer Freude informieren wir darüber, dass das Team der Rechtsanwälte unserer Kanzlei eine amerikanische Gesellschaft bei der M&A Transaktion beraten hat, deren Gegenstand die Übernahme von einem polnischen – in Form einer Handelsgesellschaft tätigen – Software House war. Die Dienstleistungen der Kanzlei beruhten auf der Durchführung der Due Diligence Analyse des Transaktionsgegenstandes in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei aus den USA, und auf der Darstellung der Empfehlung zur Form der Übernahme der polnischen Gesellschaft. Der Wert des Transaktionsgegenstandes belief sich auf knapp 10 Mio. US-Dollar.
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