Für unseren Mandanten erlangten wir ein vorteilhaftes Urteil der Landesberufungskammer

Für unseren Mandanten erlangten wir ein vorteilhaftes Urteil der Landesberufungskammer

Die Landesberufungskammer erlieβ am 27. Juli 2021 ein für unseren Mandanten, einen in Polen führenden Hersteller und Vertriebshändler der Schokoladenprodukte, vorteilhaftes Urteil, indem sie alle in zwei Berufungsschreiben enthaltenen Einwände bezüglich seines Angebots abgewiesen hatte, die von anderen am Verfahren beteiligten Auftragnehmern eingelegt wurden.

Gegenstand des Urteils waren Berufungen gegen die Entscheidung des Auftraggebers über die Auswahl des von dem Mandanten der Kanzlei eingereichten Angebots als das günstigste Angebot im öffentlichen Vergabeverfahren unter dem Namen: „Sukzessive Lieferung von Schokoladenpaketen für den Ausgleich der Energiebilanz der freiwilligen Blutspender“, das von der Anstalt für öffentliche Auftragsvergabe am Ministerium für Gesundheit geleitet wird.

Diese Rechtssache umfasste die Analyse der Erfüllung der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren durch die vom Kunden angebotenen Produkte. Die durch die Anwälte der Kanzlei dargestellte Argumentation überzeugte die Landesberufungskammer über die Korrektheit des eingereichten Angebots.

Der Wert des Auftrages beläuft sich auf über 40 Mio. PLN.

In dem Berufungsverfahren wurde unser Kunde vom Rechtsanwalt Wojciech Piórkowski vertreten.

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