Die Nationale Beschwerdekammer bestätigte die Richtigkeit der Entscheidung des Auftraggebers

Die Nationale Beschwerdekammer bestätigte die Richtigkeit der Entscheidung des Auftraggebers

Mit dem Urteil vom 20. September 2019 wies die Nationale Beschwerdekammer die Beschwerde des Auftragnehmers zurück, und bestätigte damit die Richtigkeit der Entscheidung des Auftraggebers – d. h. der selbstständigen öffentlichen Gesundheitseinrichtung des Innen- und Verwaltungsministeriums in Kielce (SP ZOZ MSWiA) – über die Auswahl des günstigsten Angebots.

Die SPZOZ MSWiA in Kielce kann daher einen öffentlichen Beschaffungsvertrag mit einem ausgewählten Auftraggnehmer, desses Gegenstand der „Bau eines Operationssaals inklusive der  Krankenhausstationen, sowie dessen Verbindung zum Poliklinikgebäude der SP ZOZ MSWiA in Kielce, Wojska Polskiego Straße 51 (Teil 4) durch ein Verbindungsgebäude” mit einem Wert von über 35 Mio. PLN unterzeichnen.

SPZOZ MSWiA in Kielce wurde im Verfahren vor der Nationalen Beschwerdekammer erfolgreich durch den Rechtsanwalt Wojciech Piórkowski (Direktor der Abteilung für Vergaberecht) vertreten, der erreichte, dass alle in der Beschwerde gegen das günstigste Angebot enthaltenen Anklagen durch die Nationale Beschwerdekammer abgewiesen worden sind.

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