„Die neuesten Änderungen in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des medizinschen Personals” – ein Beitrag von Rechtsanwältin Urszula Nowaczyk in der Tagezeitung „Rzeczpospolita”

„Die neuesten Änderungen in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des medizinschen Personals” – ein Beitrag von Rechtsanwältin Urszula Nowaczyk in der Tagezeitung „Rzeczpospolita”

In der online-Ausgabe der polnischen Tageszeitung „Rzeczpospolita”, die als meinungsbildenstes Medium in Polen erachtet wird, wurde am 5. August 2020 ein Beitrag von Rechtsanwältin Urszula Nowaczyk unter dem Titel „Die neuesten Änderungen in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des medizinschen Personals” veröffentlicht.

In dem Beitrag werden die Änderungen in den Vorschriften des Strafgesetzbuches erörtert, die die Regierung mit dem Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes – Strafgesetzbuch sowie einiger anderer Gesetze vom 14. Mai 2019 in die Wege geleitet hat.

Wir empfehlen die Lektüre des Beitrages, der unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.rp.pl/Lekarze-i-pielegniarki/307319901-Najnowsze-zmiany-w-zakresie-odpowiedzialnosci-karnej-personelu-medycznego.html

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