Die öffentlichen Aufträge der Gemeinde Rokietnica im Gesamtwert von über 4.900.000,00 PLN mit einem positiven Ergebnis bei der Kontrolle durch das Marschallamt

Die öffentlichen Aufträge der Gemeinde Rokietnica im Gesamtwert von über 4.900.000,00 PLN mit einem positiven Ergebnis bei der Kontrolle durch das Marschallamt

Am 17. März 2020 hat die Gemeinde Rokietnica eine Information von der zuständigen Institution des Operationellen Regionalprogramms für Großpolen für die Jahre 2014-2020 über die abgeschlossene Analyse der Dokumentation betreffs Erteilung der öffentlichen Aufträge im Rahmen des Projektes Nr. RPWP.03.03.03-30-0014/17 „Węzeł Przesiadkowy Rokietnica” erhalten.

Infolge der durchgeführten Analyse der Ausschreibungsunterlagen hat man keine Unregelmäβigkeiten in dem Vergabeverfahren festgestellt, in Bezug auf:

„Kauf von 4 umweltfreundlichen Bussen” à ein gemäβ dem Gesetz – Recht des öffentlichen Vergabewesens vergebener Auftrag

Der Rechtsanwalt Arkadiusz Bocian von der Abteilung für Recht des öffentlichen Vergabewesens unserer Kanzlei leistete eine komplexe Rechtsberatung des öffentlichen Auftrages – des Projektes Nr. RPWP.03.03.03-30-0014/17 „Węzeł Przesiadkowy Rokietnica”.

Im offenen Ausschreibungsverfahren wurde die Richtigkeit der Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes – Recht des öffentlichen Vergabewesens bestätigt, insbesondere wurde festgestellt:

  • der Auftraggeber hat das entsprechende Vergabeverfahren angewandt,
  • der Auftraggeber hat die Auftragsbekanntmachung an seinem Sitz platziert, er hat auch die Auftragsbekanntmachung auf der Internetseite und auf dem Internetportal des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht, sowie  das Datum der zur Veröffentlichung übereichten Bekanntmachung belegt,
  • die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Bekanntmachung enthält eine Beschreibung der Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren sowie eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Einhaltung dieser Bedingungen geprüft wird,
  • in der Bekanntmachung wurde die geltende Frist für die Einreichung der Angebote angegeben,
  • die Spezifikation der wesentlichen Auftragsbedingungen wurde auf der Internetseite des Auftraggebers am Tag der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht,
  • die Fragen der Auftraggeber, die die Anfragen zur Spezifikation der wesentlichen Auftragsbedingungen eingereicht hatten, wurden beantwortet, wobei die Erläuterungen, die den Auftraggebern zu den gestellten Fragen gegeben wurden,  keinen Einfluss auf die Änderung der Auftragsbekanntmachung oder an der Auftragsbekanntmachung hatten,
  • die Bestimmungen der Spezifikation der wesentlichen Auftragsbedingungen in Bezug auf den Auftragsgegenstand, die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren und die Kriterien für die Bewertung der Angebote stimmen mit dem Inhalt der Auftragsbekanntmachung überein, ein Vergabeausschuss wurde einberufen, der Leiter des Auftraggebers und alle Teilnehmer des Verfahrens unterzeichneten Erklärungen zur Unparteilichkeit,
  • im Verfahren gingen die Angebote innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Frist ein,
  • die Kriterien für die Bewertung der Angebote wurden bestimmt,
  • der ausgewählte Auftragnehmer, der sich an dem Verfahren beteiligte, erfüllte die Anforderungen an die Gültigkeit des Angebots, wurde für die weitere Bewertung qualifiziert und reichte die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen ein,
  • der Auftraggeber informierte über das Ergebnis des Verfahrens und über die Auswahl des vorteilhaftesten Angebots,
  • die Gründe für eine Ungültigkeitserklärung sind nicht aufgetreten,
  • das Protokoll des öffentlichen Vergabeverfahrens und die Anhänge dokumentieren die Bewertung und Auswahl des Angebots,
  • der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, der das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat, wurde in dem Termin unterzeichnet, der in dem Gesetz –Recht des öffentlichen Vergabewesens bestimmt ist.

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