„Die Ordnungen zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Geräte dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht duplizieren“

„Die Ordnungen zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Geräte dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht duplizieren“

In der Beilage „Samorząd i Administracja” der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna” (Nr. 174/2021) wurde der Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik und der Referendarin Angelika Borowiak unter folgendem Titel veröffentlicht: „Die Ordnungen zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Geräte dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht duplizieren“.

Der Beitrag bezieht sich unter anderem auf inhaltliche Fehler in den Ordnungen. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Nutzungsregeln von Spielplätzen, Sportanlagen oder kommunalen Badeplätzen zu erlassen. Die Ausarbeitung dieser Regeln stellt manchmal – aufgrund der lakonischen Vorschriften und Entscheidungen der Aufsichtsbehörden – keine leichte Aufgabe dar.

Die Publikation entstand aufgrund der umfangreichen Berufserfahrung der Verfasserinnen des Beitrages, die von ihnen bei der Rechtsberatung von Einheiten der territorialen Selbstverwaltung erworben wurden.

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