Am 7. Januar 2021, lieβ das Bezirksgericht in Zielona Góra ein Urteil ergehen, das die Berufung berücksichtgt hat. Die Berufung wurde von den Rechtsanwältinnen Anna Piotrowska-Musioł und Paulina Kozłowska im Namen des Residenzarztes eingereicht, der disziplinarisch entlassen wurde. Das Gericht zweiter Instanz änderte das Urteil des Amtsgerichtes in Nowa Sól im Ganzen und sprach dem Arbeitnehmer Schadensersatz für die unrechtmäßige Auflösung seines Arbeitsvertrags zu.
Der obigen Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde.
Der Arbeitnehmer – der Residenzarzt, der eine Spezialisierungsschulung in der Gesundheitseinrichtung durchläuft, wurde vom Arbeitgeber zu einem Nachtdienst in der Ambulanz für die Nacht- und Feiertagsversorgung verpflichtet. Zwischen dem Residenzarzt und dem Krankenhaus bestand ein befristeter Arbeitsvertrag (für den Zeitraum der Residenz). Als eine Person, die sich auf die selbstständige Berufsausübung vorbereitet, war er verpflichtet, die Leistungen im Rahmen des Spezialisierungsprogramms zu erbringen. Der Arbeitnehmer hatte keinen separaten Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus über die Erbringung medizinischer Lesitungen im Rahmen der Nacht- und Feiertagsversorgung. Nach Auffassung des Residenzarztes wurde diese Anordnung nicht wirksam erteilt, woraufhin er den Nachtdienst nicht geleistet hat. Dies hatte zur Folge, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvetrag mit ihm auflöste, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.
Der Residenzarzt war mit der Entscheidung der Direktion des Krankenhauses nicht einverstanden und hat diesen Fall vor Gericht gebracht.
Das Urteil des Bezirksgerichtes in Zielona Góra ist rechtkräftig und unterliegt nicht der Anfechtung.
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