Ein Erfolg vor der Nationalen Berufungskammer, die die Richtigkeit der Teilnahmebedingungen und Kriterien der Angebotsbewertung festgestellt hat

Ein Erfolg vor der Nationalen Berufungskammer, die die Richtigkeit der Teilnahmebedingungen und Kriterien der Angebotsbewertung festgestellt hat

Im öffentlichen Beschaffungsverfahren, das gemeinsam durch den Vorstand der Landkreisstraβenverwaltung in Poznań und PKP PLK S.A. unter folgendem Namen realisiert wurde: „Bau eines Eisenbahnviaduktes/Straßentunnels an der Swarzędzka-Straβe in Kobylnica innerhalb einer Landkreisstraβe Nr 2407p Koziegłowy – Swarzędz im Tausch für die Abschaffung eines Bahn-Straβen-übergangs Kat. A an dem 7,532 Kilometer der Bahnstrecke Nr 353, im Rahmen des Projektes POIiŚ 5.1-35 unter dem Namen Verbesserung der Sicherheit an den Kreuzungen der Bahnstrcken mit Straβen – Etappe III”im System „Entwerfe und Baue” hat die Nationale Berufungskammer am 10. November 2020 (KIO 2654/20) die durch den Auftragnehmer eingereichte Berufung im Ganzen zurückgewiesen. Budimex S.A. hat die durch den Auftraggeber bestimmten Teilnahmebedingungen und Kriterien der Angebotsbewertung angefochten, und zwar in Bezug auf die Rechtmäβigkeit der Bewertung durch das zwecks der Realisieung des Auftrages zugewiesene Personal (Bauleiter, Projktant/Ingenieur).

Der Auftraggeber war vor der Nationalen Berufungskammer erfolgreich von den Rechtsanwälten der Kanzlei, nämlich Grzegorz Józefiak und Wojciech Piórkowski von der Abteilung für Abteilung für Recht des öffentlichen Vergabewesens, vertreten.

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