Die Nationale Berufungskammer erlieβ am 10. Juni 2021 ein für unseren Mandanten vorteilhaftes Urteil, indem alle durch die anderen am Verfahren teilnehmenden Auftragnehmer eingebrachten in zwei Berufungen enthaltenen Einwendungen gegen sein Angebot zurückgewiesen worden sind.
Gegenstand der Entscheidung waren Berufungen gegen die Entscheidung des Auftraggebers über die Auswahl des durch den Mandanten der Kanzlei eingereichten Angebots als des günstigsten Angebots in einem Verfahren zum Bauauftrag mit der Formel „Entwerfe und Baue” mit einem Wert von mehr als 60.000.000 PLN.
Der Rechtsfall umfasste sowohl verfahrensrechtliche Aspekte – Verlängerung des Termins der Bindung an das Angebot, Richtigkeit der elektronischen Unterschrift und Ergänzung der Europäischen Einheitlichen Vergabedokumente (ESPD), als auch die Analyse der Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren und der Bewertungskriterien der Angebote im Hinblick auf das Verfügen über die erforderlichen Bauqualifikationen und Erfahrungen der als Bauleiter benannten Person sowie über die im Rahmen des Konsortiums gesammelten Erfahrungen durch einen seiner Partner.
Die durch die Anwälte der Kanzlei präsentierte Argumentation hat die Nationale Berufungskammer von der Richtigkeit des von unserem Mandanten eingereichten Angebots überzeugt.
In dem Berufungsverfahren wurde der Mandant von dem Rechtsanwalt Łukasz Miatkowski und von dem Rechtsanwalt Łukasz Matusiak vertreten.
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